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JENS SCHERB
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„Rettet die Bienen“ - Das Volksbegehren von ProBiene ist in aller Munde, aber vor allem gefährlich und nicht praxistauglich!

27/9/2019

 
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„Rettet die Bienen“ – klingt verantwortungsbewusst und nachhaltig. Die Initiatoren wollen etwas für die Natur tun. Kritiker aber befürchten, das Volksbegehren könnte dramatische Folgen für konventionelle und ökologische landwirtschaftliche Betriebe mit sich bringen.
Das Volksbegehren von ProBiene in Baden-Württemberg ist verfassungskonform und zulässig. Das hat das baden-württembergische Innenministerium den Initiatoren des Volksbegehrens mitgeteilt. Jetzt müssen 770.000 Unterschriften von den Initiatoren gesammelt werden – jeder 10. Wahlberechtigte in Baden-Württemberg müsste für den Erfolg des Volksbegehrens unterschreiben. Wäre das Volksbegehren dann erfolgreich, müsste der Landtag das Gesetz so beschließen. Lehnt er dies ab, käme es zu einem Volksentscheid. Die Initiatoren sind zwei Berufsimker. Unterstützt werden sie vom Bio-Anbauverband Demeter, vom BUND, dem NABU und vielen mehr. Die Zustimmung aus der Politik ist dabei nicht ganz durchschaubar. Auch der größte Bioanbauverband in Baden-Württemberg, Bioland, verweigert seine Unterstützung – doch warum?

Forderung 1: 50 Prozent Ökolandbau bis zum Jahr 2035

Die Initiatoren fordern, dass es mehr Ökolandbau gibt. Die Landesregierung soll die Bio-Landwirtschaft so fördern, dass bis 2025 ein Viertel (25 Prozent) und bis 2035 die Hälfte (50 Prozent) aller landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet werden.

Unterschied: Konventionell und Bio

In der Landwirtschaft wird zwischen konventionell und bio (also ökologisch) unterschieden. Im Jahr 2018 wurden in Baden-Württemberg 14 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet, heißt: 9.300 Erzeuger bewirtschaften 200.000 Hektar (Quelle: Ministerium für ländlichen Raum).
Das ist die Kritik:
  • ​Der Präsident des Deutschen Bauernverbands (DBV) Joachim Rukwied mahnt im Agrarfachmagazin Top Agrar, dass „die hohen Auflagen das Aus für Familienbetriebe bedeute, die bereits nach hohen Standards produzieren“.
  • Der Vorsitzende des Landesnaturschutzverbands (LNV) Gerhard Bronner sagte in der Stuttgarter Zeitung, dass die Forderungen handwerkliche Fehler haben. Wer den Biolandbau voranbringen möchte, müsse dies über Anreize und veränderte Rahmenbedingungen tun, anstatt über ein Gesetz, das die Betriebe zum Ökolandbau zwinge.
  • Aus Sicht des agrarpolitischen Sprechers der Grünen-Landtagsfraktion, Martin Hahn, drohe den Ökobauern ein ruinöser Preiswettbewerb. Er hatte den Gesetzentwurf der Initiative zudem als ungenau kritisiert.
  • ​In Tettnang schreiben die Hopfenbauer in einem offenen Brief, dass es dort aktuell 128 Betriebe gibt, davon ist 1 Betrieb ökologisch. National und international liege die Ökohopfennachfrage nach deren Angaben auch nur bei 1 Prozent. Ein gesetzlicher Zwang spiegele weder die Nachfrage wider, noch die neuen Kunden.
  • Der Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer schreibt in einer Stellungnahme, die SWR3 vorliegt, dass bei Spargel, Erdbeeren, Him- und Brombeeren der Anteil der ökologisch erzeugten Ware aus Deutschland sehr niedrig sei. „Die Verbraucher sowie der Handel zeigen keine Bereitschaft, den erforderlichen Mehraufwand und Risikoausgleich finanziell für ein Bio-Produkt zu zahlen, besonders bei ohnehin hochpreisigen Lebensmitteln, wie Spargel und Beeren.“ Die Kritik auch hier: Die Forderung gehe am Markt vorbei.
  • Die Freiburger Ökologin Prof. Dr. Alexandra-Maria Klein zweifelt an der Umsetzbarkeit. Das Verbraucherverhalten müsse sich ändern, hin zu anderen Lebensmitteln.
  • FDP-Agrarpolitiker Klaus Hoher sieht in dem Gesetzentwurf massive Eingriffe ins Eigentumsrecht und in das Recht auf freie Berufsausübung. Auch er sieht die Konsequenzen in einem „ungesund schnellen Wachstum und einem Verfall des Preisniveaus“. Außerdem kritisiert die FDP, dass die CDU zu wenig Haltung zeige.

Das sagen die Initiatoren:

​„In Baden-Württemberg gibt es bisher ein klares Sterben von kleinen und mittleren Betrieben und ein Wachsen von großen Betrieben, die mehr als 100 bis 200 Hektar bewirtschaften. Also ist es so, dass die bisherige Politik dazu führt, dass die kleinen Betriebe sterben. Es gibt keinen Grund, dass sich das ändert, wenn sich die Politik nicht ändert. Wir glauben, dass unser Gesetzentwurf der entscheidende Impuls ist, um wieder eine Agrarpolitik zu machen, die kleine und mittlere Betriebe in den Fokus nimmt und unterstützt.“
Außerdem seien ökologische Betriebe die profitableren. Deswegen sehe Prange nicht, wie eine Umstellung, in der insgesamt höhere Ergebnisse und höhere Preise erzielt werden, dazu führen solle, dass den Betrieben ihre wirtschaftliche Existenz entzogen werde.

Antwort: Natürlich braucht es eine andere Agrarpolitik. Die geht allerdings von der EU aus! Das Volksbegehren ist kein Impuls für eine Andere Agrarpolitik, sondern geht am Markt vorbei, und der Markt geht nicht von Baden-Württemberg aus!

Forderung 2: 50 Prozent weniger Pestizideinsatz bis 2025

Bis 2025 soll der Anteil der mit Pestiziden belasteten Flächen im Land um die Hälfte reduziert werden. Bis 2022 soll die Landesregierung dafür einen Plan vorlegen.

Was sind Pflanzenschutzmittel?

Pestizide ist der Oberbegriff für alle Pflanzenschutzmittel. Dazu gehören unter anderem: Herbizide, diese werden gegen Wildkräuter eingesetzt, damit Getreide, Mais, Zuckerrüben, Raps und Kartoffeln ungestört wachsen können. Fungizide, diese sollen Pilze wie Schimmel, Rost und Mehltau bekämpfen. Und Insektizide, diese töten Milben, Läuse und Käfer. Alternative Schädlingsbekämpfungsmittel wie Kupfer schaden zwar den Bienen nicht, töten aber Regenwürmer, wenn sie zu hoch dosiert sind. (Achtung: Nicht nur Landwirte können falsch Dosieren- im Baumarkt kann der Heimanwender jegliches Spritzmittel ohne behördliche Kontrolle erwerben und im Garten Spritzen wie er möchte!)
Das ist die Kritik:
  • DBV-Präsident Joachim Rukwied findet die Vorgabe pauschaler Mengen-Reduktionsziele für Pflanzenschutzmittel fachlich nicht sinnvoll. Ein effektiver Pflanzenschutzmitteleinsatz müsse je nach Schädlingsaufkommen, Krankheits- und Witterungsverlauf erfolgen. Das gelte für den Ökolandbau ebenso wie für die konventionelle Landwirtschaft.
  • Der Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer ist sich sicher, dass eine Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes zu Resistenzen bei Schaderregern führt. Denn nur durch einen gezielten Wirkstoffwechsel sei es – zum Beispiel bei Beeren – möglich, diese Schaderreger unterhalb der wirtschaftlichen Schadschwelle zu halten. Eine Bekämpfung der Spargelfliege, welche einen Totalausfall verursachen könnte, sei biologisch nicht möglich. Der alleinige Einsatz von Nützlingen gegen Schadinsekten sei sehr kostspielig und daher schnell unwirtschaftlich und zudem sei die Wirkung häufig alleine nicht ausreichend abgesichert.
  • ​Bei pilzlichen Erregern ist beim Bio-Spargel-Anbau der Einsatz von Kupfer und Schwefel erforderlich. Da diese Mittel aber nicht regenstabil seien und der Neuzuwachs nicht geschützt werde, müsste dann öfter behandelt werden. Dies habe allerdings negative Folgen für das Bodenleben. Ein geringerer Einsatz von Herbiziden (Unkrautvernichtern) erfordere mehr Handarbeit. Das wiederum bedeute: mehr Personal oder Anschaffung von Maschinen.
Das sagen die Initiatoren:

„Nach unserem Wissen gibt es keine wissenschaftliche seriöse Studie, die behauptet, dass Kupfer und Schwefel auf irgendeine Art gefährlicher sind als Glyphosat, Neonicotinoide und Co.“ Ganz grundsätzlich halten die Initiatoren wenig von dem Argument, dass ganze Kulturen nicht mehr angebaut werden können, wenn gewisse synthetische Pestizide eingeschränkt werden. „Dass es Totalausfälle geben soll, wenn diese Mittel verboten werden, kann ich in der Praxis nicht nachvollziehen." Auf die Frage, wer für das Risiko (eines Totalausfalls) zahlen soll, stellte Sven Prange (Koordinator des Volksbegehrens) die Gegenfrage, wer es denn bisher den ökologischen Landwirten zahle. 

Antwort: Bio Lebensmittel kosten mehr Geld, damit Landwirte einen Puffer bei Rückschlägen durch Ausfälle in der Ernte haben. Bio auf Zwang bedeutet einen Wegfall dieses Puffers- das ist das Gesetz der Marktwirtschaft mit Angebot und Nachfrage. Die Initiatoren des Volksbegehrens haben das noch nicht verstanden.

Forderung 3: Verbot von Artenvielfalt gefährdenden Pestiziden in Naturschutzgebieten

Der Einsatz von Pestiziden, die die Artenvielfalt gefährden, in besonders geschützten Gebieten soll verboten werden. Denn wo Naturschutz draufsteht, soll auch Naturschutz drin sein.
Das ist die Kritik:
  • Tettnanger Hopfen schreibt in ihrem offenen Brief auf Facebook dazu, dass der Hopfenbau, wie viele andere Kulturen, aufgrund strengster Zulassungsbestimmungen jetzt schon von Jahr zu Jahr viele Wirkstoffe und damit Pflanzenschutzmittel verliere. Zusätzlich wurden in den letzten Jahrzehnten Schutzgebiete massiv ausgeweitet. Ein Großteil der Produktion von Hopfen, Obst, Wein etc. finde dort unter „eingeschränkten, aber noch praktikablen Bedingungen statt“.
  • ​Die Stuttgarter Zeitung erwähnt auch die Kritik von Öko-Winzern. Diese halten das Pestizidverbot in Landschaftsschutzgebieten für überzogen. Fast der gesamte Kaiserstuhl sei ein Landschaftsschutzgebiet, so ein Weingärtner.
Das sagen die Initiatoren:

Der Koordinator des Volksbegehrens Sven Prange bleibt bei der Forderung. Wenn in einem Gebiet etwas spezifisch geschützt werde, dann könne es nicht sein, dass es eine generelle Ausnahme gebe. Sondern dann müssten diese Ausnahmen so spezifisch sein, dass der Schutzzweck nicht unterlaufen werde.

Antwort: Damit wäre der Hopfenanbau am Kaiserstuhl nicht mehr wie jetzt möglich, genau so wenig der Obstbau am Bodensee!

Forderung 4: Schutz der Streuobstbestände

Streuobst, also Obstbäume, die verstreut auf einer Wiese (mit einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern) stehen, müssen geschützt werden, dürften also nicht mehr abgeholzt werden.
Das ist die Kritik:
  • ​Bereits das Bienen-Volksbegehren in Bayern zeigte, welche Befürchtungen einige Obstbauern haben: Die Süddeutsche Zeitung zitiert einen Streuobstwiesenbesitzer aus Forchheim, der Obstbäume lieber absägen will, bevor es zum Biotop – also zum Naturschutz – wird. Eine Bewirtschaftung der Bestände sei dann nämlich nicht mehr möglich.
  • Ein Landwirt aus dem Landkreis Rastatt kritisiert gegenüber dem Radiosender SWR3 die Forderung, Bestände verpflichtend zu schützen. Wenn solch eine Regelung kommt, befürchtet auch er, dass Bauern Teile ihrer Streuobstbäume fällen. Es lohne sich eine Bewirtschaftung nicht, denn der Mostobstpreis sei bereits sehr niedrig (2018 bei 6,5 Cent pro Kilogramm) und die Pflege, also das Schneiden der Bäume und Ausmähen, koste nur Zeit und bringe nichts ein. „Wir machen das der Landschaft zuliebe.“ Wenn aber Bäume, die sterben, ersetzt werden müssten, bleibe es für immer unbezahlte Mehrarbeit. Die Konsequenz wäre seiner Meinung nach: verwahrloste Streuobstanlagen.
Das sagen die Initiatoren:

Auf die Kritik sagte Prange: „Wir glauben, dass die Sorgen ungerechtfertigt sind. Die ganz normale übliche landwirtschaftliche Nutzung wird nicht beeinträchtigt. Wer seine Streuobstwiesen für Mostobst benutzt, kann das genau so weiter tun.“ Der Bestand, so steht es im Gesetzentwurf, müsse aber erhalten bleiben.

Antwort: Die Initiatoren sagen selbst, dass die Streuobstbestände erhalten bleiben sollen, verstehen aber nicht, dass sie damit unbezahlten Mehraufwand anderen aufdrängen, die Streuobstbestände bisher ohnehin nur aus der Liebe zur Natur erhalten!

Fazit:

Das Volksbegehren ist gefährlich und die Initiatoren sind uneinsichtig!

  • Auf unserem Parteitag am Wochenende in Sindelfingen stimmten wir Grüne für einen Antrag, der sich gegen das angestrebte Pestizidverbot in Schutzgebieten wendet. Damit werde das Verbot auf rund ein Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche Baden-Württembergs ausgeweitet. Landesregierung und Grünen-Landtagsfraktion würden damit aufgefordert, mit den Initiatoren des Begehrens zu reden, um das Pestizidverbot in Schutzgebieten „praxistauglich“ zu gestalten.
  • Bis vor kurzem unterstützte auch das Tettnanger Outdoor-Unternehmen Vaude das Volksbegehren. Die Initiative durfte zum Beispiel mit dem Firmenlogo die Unterstützung auf Plakaten zeigen. Das darf sie nun nicht mehr. Vaude-Geschäftsführerin Antje von Dewitz sagte dem SWR, die Existenzängste vieler regionaler Landwirte und auch landwirtschaftlich tätiger Mitarbeiter hätten sie im Rahmen eines Runden Tisches betroffen gemacht und zu dem Schritt bewogen. Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht.
1 Kommentar
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Isabella Deusch
27/9/2019 21:41:42

Hallo Jens,

Deine Recherche und Argumente regen sehr zum Nachdenken an, vielleicht bin ich durch unsere Bekanntschaft voreingenommen? Ich weiß es nicht! Auf jeden Fall werde ich mich darüber mehr informieren, schön wäre es, wenn Du mir Info Material zukommen lassen würdest. Ich freue mich auf jeden Fall, dass ich Dich schon so lange kenne und ich Deine politische Entwicklung immer mit Spannung verfolge,

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Jens Scherb
Postfach 11 11
89571 Ehingen

Telefon: 00 49 7395 255 00 76
​E-Mail: kontakt@jensscherb.de

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