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Erhalten, was uns erhält - das Land Baden-Württemberg verpflichtet sich zum Erhalt der biologischen Vielfalt als Lebensgrundlage. Deshalb hat die Landesregierung im November 2017 ein Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt beschlossen. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) ergreift dabei gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in den Jahren 2018 und 2019 zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der biologischen Vielfalt. Zur Umsetzung des Sonderprogrammes stehen dem VM für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 jeweils 1,5 Millionen Euro an zusätzlichen Haushaltsmitteln zur Verfügung. Die Mittel werden verwendet, um die Artenvielfalt in den straßenbegleitenden Grünflächen zu erhöhen und dem Artenschwund bei den Amphibien entgegenzuwirken. Für ein Monitoring dieser und weiterer Maßnahmen zur Stärkung der biologischen Vielfalt erhält das VM darüber hinaus für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 jeweils 150.000 Euro. Die Maßnahmen des Verkehrsministeriums werden im Rahmen eines zweijährigen Maßnahmen- und Förderprogramms umgesetzt. Sie setzen sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen: Ökologische Aufwertung des Straßenbegleitgrüns
Förderung von Amphibienschutzanlagen an Kreis- und Gemeindestraßen
Förderung von Amphibienschutzanlagen an Kreis- und Gemeindestraßen Damit Kammmolch, Grasfrosch und Co bei ihren Wanderungen Straßen gefahrlos überwinden können, fördert das Verkehrsministerium anteilig den Bau von Amphibienschutzanlagen an Kreis- und Gemeindestraßen Gefördert werden nur Anlagen an prioritären Wanderabschnitten. Diese sind in der TOP 40-Liste des Landeskonzeptes Wiedervernetzung an Straßen enthalten. Weiteres Verfahren
Im März 2018 wurden Vertreterinnen und Vertretern der Regierungspräsidien sowie der Land- und Stadtkreise die Maßnahmenpläne und das vorgesehene Förderprogramm vorgestellt. Für die erste Förderrunde im Jahr 2018 konnten/können die Maßnahmen- und Förderanträge bis zum 15. Juni 2018 (Ökologische Aufwertung des Straßenbegleitgrüns) bzw. bis zum 31. Juli 2018 (Förderung von Amphibienschutzanlagen an Kreis- und Gemeindestraßen) beim Ministerium für Verkehr eingereicht werden. Die genehmigten Maßnahmen werden nun sukzessive umgesetzt. Weitere Informationen zum Maßnahmen- und Förderprogramm, z. B. zu den Maßnahmenbeschreibungen und zu den vorzulegenden Unterlagen, sind zu finden unter: Förderprogramme.
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