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ASP: Aktuelle Informationen26/9/2020 Zum ersten bestätigten Fall von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland erklärt Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag: „Nach der Bestätigung des amtlichen Verdachts auf Afrikanische Schweinepest bei einem verendeten Wildschwein im Brandenburgichen Schenkendöbern ist der lange befürchtete Katastrophenfall da. Jetzt muss entschlossen und besonnen agiert werden, um die weitere Ausbreitung zu verhindern. Wir brauchen schnell Antworten darauf, wie viele Schweine im absoluten Speerkreis betroffen sind, um das Ausmaß abschätzen zu können. Denn die Auswirkungen auf die Hausschweine landwirtschaftlicher Betriebe können gravierend sein und den Tod tausender Tiere bedeuten. Die Schweinebäuerinnen und -bauern sind in hoher Alarmstimmung. Sollte China seine Drohung wahr machen, die Märkte zu sperren, wären die Auswirkungen auf den Schweinemarkt wahrscheinlich dramatisch und die Preise würden unter schwersten Druck geraten. China ist bei weitem der wichtigste deutsche Exportmarkt für Schweinefleisch. Es zeigt sich wieder einmal, dass eine sehr hohe Konzentration der Schweinehaltung in Regionen eine besondere seuchenhygienische Gefahr bedeutet. Bundesministerien Julia Klöckner muss auch endlich Antworten darauf geben, wie die Dezentralisierung und Entzerrung der Schweinehaltung und der Schlachtung in Deutschland erreicht werden kann.“ Früherkennungsprogramm startet Anfang Oktober„Ein Ausbruch der ASP bei Wildschweinen hat erhebliche Konsequenzen für die in den betroffenen Restriktionsgebieten gelegenen Schweinehaltungen“, sagte Minister Hauk. Das Verbringen lebender Schweine einschließlich Schlachtschweinen aus diesen Gebieten sei nur noch mit behördlicher Ausnahmegenehmigung möglich und mit hohen Auflagen verbunden. „Beim freiwilligen Früherkennungsprogramm werden die Kontrolluntersuchungen des betriebsbezogenen Genehmigungsverfahrens vorverlegt. Die erzielten Ergebnisse können als spätere Genehmigungsvoraussetzungen anerkannt werden“, erklärte der Minister. Das Land übernimmt die Kosten für die wöchentlichen virologischen Untersuchungen der ersten beiden verendeten Hausschweine pro Betrieb im Alter von mindestens 60 Tagen in den Landesuntersuchungsämtern befristet bis zum Jahresende 2021. Die Kosten für die Probenahme bei den verendeten Schweinen durch einen praktizierenden Tierarzt, die amtlichen Betriebskontrollen auf Einhaltung der Biosicherheit und der Dokumentationspflichten sowie die klinischen Untersuchungen der gehaltenen Schweine hat der Tierhalter zu tragen. Die Antragstellung auf Teilnahme am freiwilligen Kontrollverfahren hat bei der für den Haltungsbetrieb zuständigen unteren Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt) zu erfolgen. Das Tierfund-KatasterDas Tierfund-Kataster ermöglicht in Deutschland die bundesweite Erfassung von Wildunfällen und anderen Totfunden. Tote Wildschweine, die über die App des Tierfund-Katasters gemeldet werden, erreichen direkt das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) und gehen von dort an das zuständige Veterinäramt. Mehr Informationen: www.tierfund-kataster.de Achtlos weggeworfene Lebensmittelabfälle bergen hohes Risiko für Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest„Eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in unsere heimischen Wild- und Nutztierbestände durch menschliches Fehlverhalten, insbesondere im Reiseverkehr, ist nach wie vor hoch. Die jüngsten Entwicklungen in Polen zeigen, dass wir mit unseren Bemühungen zur Verhinderung der Ausbreitung dieser gefährlichen Tierseuche ins Land nicht nachlassen dürfen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (5. Dezember) in Stuttgart. Achtlos weggeworfene und möglicherweise mit dem ASP-Erreger kontaminierte Lebensmittelreste aus Schweinefleisch sowie kontaminierte Kleidungstücke oder Jagdutensilien bergen ein hohes Risiko der Seuchenverbreitung über größere Entfernungen.
„Ich appelliere an alle Reisenden und Fernfahrer von oder nach Polen, Ungarn und Rumänien sowie den anderen von der ASP betroffenen Ländern, sich ihrer besonderen Verantwortung für die heimischen Haus- und Wildschweine bewusst zu sein. Bei Fahrten aus den von der ASP betroffenen Staaten und Regionen sollen keine Lebensmittel mitgebracht werden, die von Haus- oder Wildschweinen gewonnen wurden. Reste von dennoch mitgebrachten Lebensmitteln dürfen ausschließlich in verschließbaren Müllbehältern entsorgt werden, die für Wildtiere unzugänglich sind“, erklärte der Minister. Fresse ein Wildschwein beispielsweise einen achtlos weggeworfenen Rest eines mit dem ASP-Erreger kontaminierten Wurstbrotes, könne sich die Seuche weiter ausbreiten.
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