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„Rettet die Bienen“ – klingt verantwortungsbewusst und nachhaltig. Die Initiatoren wollen etwas für die Natur tun. Kritiker aber befürchten, das Volksbegehren könnte dramatische Folgen für konventionelle und ökologische landwirtschaftliche Betriebe mit sich bringen. Das Volksbegehren von ProBiene in Baden-Württemberg ist verfassungskonform und zulässig. Das hat das baden-württembergische Innenministerium den Initiatoren des Volksbegehrens mitgeteilt. Jetzt müssen 770.000 Unterschriften von den Initiatoren gesammelt werden – jeder 10. Wahlberechtigte in Baden-Württemberg müsste für den Erfolg des Volksbegehrens unterschreiben. Wäre das Volksbegehren dann erfolgreich, müsste der Landtag das Gesetz so beschließen. Lehnt er dies ab, käme es zu einem Volksentscheid. Die Initiatoren sind zwei Berufsimker. Unterstützt werden sie vom Bio-Anbauverband Demeter, vom BUND, dem NABU und vielen mehr. Die Zustimmung aus der Politik ist dabei nicht ganz durchschaubar. Auch der größte Bioanbauverband in Baden-Württemberg, Bioland, verweigert seine Unterstützung – doch warum? Forderung 1: 50 Prozent Ökolandbau bis zum Jahr 2035Die Initiatoren fordern, dass es mehr Ökolandbau gibt. Die Landesregierung soll die Bio-Landwirtschaft so fördern, dass bis 2025 ein Viertel (25 Prozent) und bis 2035 die Hälfte (50 Prozent) aller landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet werden. Unterschied: Konventionell und BioIn der Landwirtschaft wird zwischen konventionell und bio (also ökologisch) unterschieden. Im Jahr 2018 wurden in Baden-Württemberg 14 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet, heißt: 9.300 Erzeuger bewirtschaften 200.000 Hektar (Quelle: Ministerium für ländlichen Raum). Das ist die Kritik:
Das sagen die Initiatoren: „In Baden-Württemberg gibt es bisher ein klares Sterben von kleinen und mittleren Betrieben und ein Wachsen von großen Betrieben, die mehr als 100 bis 200 Hektar bewirtschaften. Also ist es so, dass die bisherige Politik dazu führt, dass die kleinen Betriebe sterben. Es gibt keinen Grund, dass sich das ändert, wenn sich die Politik nicht ändert. Wir glauben, dass unser Gesetzentwurf der entscheidende Impuls ist, um wieder eine Agrarpolitik zu machen, die kleine und mittlere Betriebe in den Fokus nimmt und unterstützt.“ Außerdem seien ökologische Betriebe die profitableren. Deswegen sehe Prange nicht, wie eine Umstellung, in der insgesamt höhere Ergebnisse und höhere Preise erzielt werden, dazu führen solle, dass den Betrieben ihre wirtschaftliche Existenz entzogen werde. Antwort: Natürlich braucht es eine andere Agrarpolitik. Die geht allerdings von der EU aus! Das Volksbegehren ist kein Impuls für eine Andere Agrarpolitik, sondern geht am Markt vorbei, und der Markt geht nicht von Baden-Württemberg aus! Forderung 2: 50 Prozent weniger Pestizideinsatz bis 2025Bis 2025 soll der Anteil der mit Pestiziden belasteten Flächen im Land um die Hälfte reduziert werden. Bis 2022 soll die Landesregierung dafür einen Plan vorlegen. Was sind Pflanzenschutzmittel?Pestizide ist der Oberbegriff für alle Pflanzenschutzmittel. Dazu gehören unter anderem: Herbizide, diese werden gegen Wildkräuter eingesetzt, damit Getreide, Mais, Zuckerrüben, Raps und Kartoffeln ungestört wachsen können. Fungizide, diese sollen Pilze wie Schimmel, Rost und Mehltau bekämpfen. Und Insektizide, diese töten Milben, Läuse und Käfer. Alternative Schädlingsbekämpfungsmittel wie Kupfer schaden zwar den Bienen nicht, töten aber Regenwürmer, wenn sie zu hoch dosiert sind. (Achtung: Nicht nur Landwirte können falsch Dosieren- im Baumarkt kann der Heimanwender jegliches Spritzmittel ohne behördliche Kontrolle erwerben und im Garten Spritzen wie er möchte!) Das ist die Kritik:
Das sagen die Initiatoren: „Nach unserem Wissen gibt es keine wissenschaftliche seriöse Studie, die behauptet, dass Kupfer und Schwefel auf irgendeine Art gefährlicher sind als Glyphosat, Neonicotinoide und Co.“ Ganz grundsätzlich halten die Initiatoren wenig von dem Argument, dass ganze Kulturen nicht mehr angebaut werden können, wenn gewisse synthetische Pestizide eingeschränkt werden. „Dass es Totalausfälle geben soll, wenn diese Mittel verboten werden, kann ich in der Praxis nicht nachvollziehen." Auf die Frage, wer für das Risiko (eines Totalausfalls) zahlen soll, stellte Sven Prange (Koordinator des Volksbegehrens) die Gegenfrage, wer es denn bisher den ökologischen Landwirten zahle. Antwort: Bio Lebensmittel kosten mehr Geld, damit Landwirte einen Puffer bei Rückschlägen durch Ausfälle in der Ernte haben. Bio auf Zwang bedeutet einen Wegfall dieses Puffers- das ist das Gesetz der Marktwirtschaft mit Angebot und Nachfrage. Die Initiatoren des Volksbegehrens haben das noch nicht verstanden. Forderung 3: Verbot von Artenvielfalt gefährdenden Pestiziden in NaturschutzgebietenDer Einsatz von Pestiziden, die die Artenvielfalt gefährden, in besonders geschützten Gebieten soll verboten werden. Denn wo Naturschutz draufsteht, soll auch Naturschutz drin sein. Das ist die Kritik:
Das sagen die Initiatoren: Der Koordinator des Volksbegehrens Sven Prange bleibt bei der Forderung. Wenn in einem Gebiet etwas spezifisch geschützt werde, dann könne es nicht sein, dass es eine generelle Ausnahme gebe. Sondern dann müssten diese Ausnahmen so spezifisch sein, dass der Schutzzweck nicht unterlaufen werde. Antwort: Damit wäre der Hopfenanbau am Kaiserstuhl nicht mehr wie jetzt möglich, genau so wenig der Obstbau am Bodensee! Forderung 4: Schutz der StreuobstbeständeStreuobst, also Obstbäume, die verstreut auf einer Wiese (mit einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern) stehen, müssen geschützt werden, dürften also nicht mehr abgeholzt werden. Das ist die Kritik:
Das sagen die Initiatoren: Auf die Kritik sagte Prange: „Wir glauben, dass die Sorgen ungerechtfertigt sind. Die ganz normale übliche landwirtschaftliche Nutzung wird nicht beeinträchtigt. Wer seine Streuobstwiesen für Mostobst benutzt, kann das genau so weiter tun.“ Der Bestand, so steht es im Gesetzentwurf, müsse aber erhalten bleiben. Antwort: Die Initiatoren sagen selbst, dass die Streuobstbestände erhalten bleiben sollen, verstehen aber nicht, dass sie damit unbezahlten Mehraufwand anderen aufdrängen, die Streuobstbestände bisher ohnehin nur aus der Liebe zur Natur erhalten! Fazit:Das Volksbegehren ist gefährlich und die Initiatoren sind uneinsichtig!
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