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JENS SCHERB
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Was taugt Julia Glöckners Tierwohllabel?

8/2/2019

 
Im sumpfigen Dschungel privater Tierwohllabels wünschen sich viele Verbraucher endlich Klarheit. Dass nicht nur verschiedene Bio-Siegel auf dem Markt umherkreisen und die Situation der Tiere zu Lebzeiten auf den schnellen Blick undurchsichtig machen ist schon unnötig genug, nein, auch Discounter mischen zwischenzeitlich den Siegelmarkt mit auf- des guten Gewissens uninteressierter Verbraucher wegen. Also um ein paar Cent mehr provit in Wahrheit. Höchste Zeit also für ein Siegel aus staatlicher Hand, dem man vertrauen kann. Gut, dass sich Ernährungs- und Landwirtschaftsministerin Julia Glöckner diesem Thema medienwirksam annimmt.
Was bietet das Siegel?
"Tierwohl, Ernährungsbildung, Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft“, so Julia Glöckner.
Was leistet das Label für das Tierwohl?
Schon jetzt ist klar: Es ist freiwillig. Und deine Lehre aus dem freien Markt ist: Etwas freiwilliges wird nur durch Unterstützung angenommen oder es muss sich wirklich überaus hervorragend rentieren. Doch die Rendite in der Lebensmittelproduktion ist seit 1945 nicht roßig und staatlich unterstützt wird das Label auch nicht. Also ist zum jetzigen Zeitpunkt schon fraglich, welcher Landwirt ernsthaft aus eigeninitiative für viel Geld seinen Betrieb den Anforderungen anpassen will um später nicht wirklich mehr Geld für ein Produkt zu bekommen, über das der informierte Verbraucher weiß, dass der Unterschied zum "konventionellen" Produkt minimal ist?
„Sie kriegen ja auch keine Belobigung, wenn Sie an der roten Ampel halten. Deshalb werden wir wie beim Biosiegel auch alles, was über dem staatlichen Niveau ist – was auch mehr kostet, aber wo mehr Tierwohl drinsteckt – das werden wir kennzeichnen. Das ist ein Wettbewerbsvorteil, damit kann man werben – als Handel, aber auch als Tierhalter.“ - Julia Glöckner
Also was leistet das Tierwohllabel jetzt?
Erstmal nur etwas für Schweine, und zwar etwas mehr Platz. Allerdings nichts gegen die betäubungslose Ferkelkastration, Ringelschwanzkupierung oder das Kükenschreddern. Und doch zeigt es immerhin auf, wo sich Landwirte an höhere Standarts halten. Doch wo werden Landwirte investieren, ohne am Ende mehr Geld zu bekommen- nein, um am Ende aufgrund des kleineren Tierbestands sogar weniger Geld zu bekommen?
Schade, Chance vertan. Mithilfe der Agrarlobby, die dafür gesorgt hat, dass dann sogar Wiesenhof die Bedingungen für das Tierwohllabel erfüllen würde. Ein weiteres Label ohne wirklichen Nutzen. Und schon gar kein Nutzen für kleine Höfe und bäuerliche Betriebe.
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Tierquälereien: Einige Veterinärämter in Bayern genehmigen keine Tiertransporte mehr in Drittstaaten

7/2/2019

 
Im Fachmagazin "Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle" ist ein brisanter Artikel zum Thema Tiertransporte in Drittstaaten erschienen. Darin heißt es, dass in Nicht-EU-Staaten "sehr häufig Praktiken an der Tagesordnung sind, die den Tieren vor ihrem Tod erhebliche und länger anhaltende oder sich wiederholende Schmerzen und Leiden zufügen (Fesselung, Griff in die Augen etc.)". Aus Sorge, Amtstierärzte könnten für Quälereien dort verantwortlich gemacht werden stellen viele Veterinärämter in Bayern für Länder außerhalb der EU keine sogenannten Vorzeugnisse mehr aus. Am Mittwoch, 30.01.2019 war ein Fall aus dem Landkreis Landshut bekannt geworden, wo das Veterinäramt das tierseuchenrechtliche Vorzeugnis verweigert hatte. Das Zeugnis gibt Auskunft über die Gesundheit der Tiere und ist Voraussetzung für den Transport zum Viehhandelszentrum. Der Landshuter Landrat Peter Dreier (FW) kündigte daraufhin an, den Tiertransporten in Drittländern generell einen Riegel vorzuschieben. Jürgen Schmid, der Vorsitzende des Landesverbandes der verbeamteten Tierärzte Bayerns, sagte dem Bayrischen Rundfunk, dass derzeit weitgehend "Stillstand" beim Ausstellen von Vorzeugnissen herrsche. Sein Verband habe als Reaktion auf den Fachartikel bereits vor drei Wochen an das bayerische Umweltministerium geschrieben, um die rechtliche Lage zu klären. Dort werde der Sachverhalt angeblich einer grundsätzlichen juristischen Prüfung unterzogen. 
"Es muss zentral festgestellt werden, in welche Länder im Sinne einer Positiv-Liste exportiert werden kann", fordert Schmid. Viele Amtsveterinäre würden die Tiertransporte in Drittstaaten schon länger kritisch sehen. Bislang seien sie jedoch rechtlich dazu verpflichtet, die Vorzeugnisse auszustellen- obwohl sie "außerhalb der EU haben [...] überhaupt keine Kontrolle [haben], wie die Tiertransporte ablaufen."

Gott sei Dank haben einige Veterinärämter in Bayern die Reißleine gezogen. Die unwürdige Praxis, die in einigen Drittländern auf der Tagesordnung steht, darf eigentlich von der Europäischen Union nicht toleriert werden. Leider hat (immerhin in Bayern) erst die Angst vor einer Klage gegen die Tierärzte aufgrund von verstoßenen Tierschutzbedingungen dazu geführt, dass Tiertransporte erst einmal gestoppt sind. 
Es ist nicht in Ordnung, dass Exporteure und Transporteure bei Tierrechtsverstößen nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, weil der Tierschutz scheinbar doch irgendwie an den Außengrenzen der EU endet, und deutsche Amtstierärzte bei Verstößen in Drittländern Post vom Staatsanwalt bekommen, obwohl sie rechtlich zur Ausstellung des 
Vorzeugnisses verpflichtet sind. Deshalb ist es richtig, dass der Export vorerst gestoppt ist. Auf die Bewertung des Umweltministeriums bleibt bisweilen noch zu warten.
Artikel:
​https://www.amtstierarzt.de/zeitschrift-amtstieraerztlicher-dienst/1341-atd-3-2018-genehmigung-langer-grenzueberschreitender-transporte
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Bundesinstitut für Risikobewertung schreibt bei Monsanto ab

7/2/2019

 
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Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat bei seinen Einschätzungen der gesundheitlichen Folgen von Glyphosat von Monsanto abgeschrieben, zu diesem Schluss kommen die Autoren der heute vorgestellten Studie "Detailed Expert Report on Plagiarism and superordinated Copy Paste in the Renewal Assessment Report (RAR) on Glyphosate". Mehr als die Hälfte der Kapitel, in denen veröffentlichte wissenschaftliche Literatur zu den Gesundheitsrisiken von Glyphosat bewertet und zusammengefasst wurde, muss als Plagiat bezeichnet werden. Einen Tag vor der Abstimmung des Europäischen Parlaments über den Abschlussbericht des Sonderausschusses über das EU-Genehmigungsverfahren für Pestizide („Special Committee on the Union’s authorisation procedure for pesticides”, PEST) zeigt die Studie, wie die Saatgutindustrie politische Entscheidungen über die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat in ihre Richtung lenkt.
​Autoren der von der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament in Auftrag gegebenen Studie sind Dr. Stefan Weber, Gutachter für Plagiatsprüfung, und Dr. Helmut Burtscher-Schaden, Mitbegründer der Europäischen Bürgerinitiative „Stopp Glyphosat" und Autor des Buchs „Die Akte Glyphosat“. Deutschland ist Berichterstatter für die Bewertung von Glyphosat.
Im Abschlussbericht des Sonderausschusses über das EU-Genehmigungsverfahren für Pestizide fordert Berichterstatter Bart Staes (Grüne/EFA) mehr Transparenz und unabhängige Kontrolle im Zulassungsverfahren für Pestizide. Es wird eine große Mehrheit für den Bericht erwartet.

​​Detailed Expert Report on Plagiarism and superordinated Copy Paste in the Renewal Assessment Report (RAR) on Glyphosate

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Jens Scherb
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